This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen (Catering) und sonstigen Leistungen unserer Firma. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erlangen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Rechtswirksamkeit und sind ausschließlich für den einzelnen Geschäftsfall gültig.
Angebote
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum. Andere Gültigkeit muss gesondert geregelt werden. Die auf unserer Homepage, Aussendungen und durch Social Media publizierten Angebote, Geschäftsauslagen und dergleichen enthaltenen Beschreibungen, Angaben und Preise sind nur insoweit maßgeblich, als diese ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Preise
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu jenen Preisen, welche im Zeitpunkt der Bestellung in unserer jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesen sind. Diese Preise sind vom Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab unserem Lager in 1220 Wien; d.h. exklusive der vom Auftraggeber zu entrichtenden Kosten für Verpackung, Verladung und Transport und sonstiger Spesen.
Erbrachte Dienstleistung und Lieferung
Die erbrachte Dienstleistung und Lieferung sind der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall vorbehalten. Die Dienstleistung bzw. Lieferung gilt als erfüllt, sobald die, den Auftrag umfassenden Produkte den Lieferort erreicht haben, wobei der Transport durch Dritte ausnahmslos auf Gefahr des Auftraggebers erfolgt. Wir sind berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Sofern die Abweichung von der Gesamtmenge 10 % nicht über- oder unterschreitet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mehr- oder Minderlieferung zum aliquot berechneten Preis anzunehmen. In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten. Unsere Lieferpflicht ruht, solange sich der Auftraggeber mit einer Zahlung, auch aus anderen, uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen und Obliegenheiten, in Verzug befindet. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen uns wegen Lieferverzuges oder Nichterfüllung des Vertrages ist ausschließlich im Falle groben Verschuldens zulässig. Ein nachweislich durch unser grobes Verschulden verursachter Verzug berechtigt den Auftraggeber ausschließlich nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist, von der betreffenden Lieferung zurückzutreten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche durch den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. Im Falle des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder wenn die Ausführung, der Beginn oder die Fortsetzung unserer Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird, ist der Auftraggeber diesfalls zum Ersatz sämtlicher, uns entstehender Schäden verpflichtet.
Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht unabhängig von den für die Lieferung vereinbarten Zahlungskonditionen auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand den Erfüllungsort erreicht. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien; Sonderregelungen des Erfüllungsortes sind gesondert zu regeln und vertraglich festzuhalten. Allfällige Vereinbarungen über Güteprüfungen oder Probeware lassen die Bestimmungen über Gefahrenübergang und Erfüllungsort unberührt.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen des Vertrages, wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Wien vereinbart. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Zuständigkeit des als weiteren Gerichtsstand vereinbarten Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse in Anspruch zu nehmen. Für sämtliche Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Zahlung
Der gesamte Kaufpreis sowie die Entgelte für sämtliche Nebenleistungen sind gemäß jeweiligem Vertrag fällig. Bei Bezahlung mittels Scheck wird die Zahlung erst nach erfolgter Gutschrift bewirkt. Die Zahlung wird von uns entweder auf dem Fakturenformular oder einem eigens erstellten Quittungsformular bestätigt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche sonstiger Art zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, aufzurechnen. Ist der Auftraggeber mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung und sonstigen Leistungen aufzuschieben oder mit sofortiger Wirkung unter Geltendmachung sämtlicher, uns entstehender Schäden von der betreffenden Lieferung bzw. dem zugrundeliegenden Vertrag zurückzutreten, allenfalls gewährte Darlehen und sonstige Kreditierungen, auch aus anderen Rechtsgeschäften, mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen (Terminverlust); Verzugszinsen in der Höhe von 12,5 % p.a. sowie eine Mahngebühr in der Höhe von € 21,50 zu verrechnen. Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus allen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber bleibt die Ware unser Eigentum. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Im Falle der Pfändung oder eines sonstigen Zugriffes dritter Personen auf die Ware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unser Eigentum sofort hinzuweisen und uns hievon unverzüglich zu verständigen.
Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren sofort nach Anlieferung sorgfältig zu prüfen und uns Mängel bei sonstigem Ausschluss von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere auch Schadenersatzansprüchen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und substantiiert zu rügen. Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen einem Monat ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen. Mängel eines Teiles der Lieferung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, die durch nachlässige oder unsachgemäße Behandlung der Ware durch den Auftraggeber oder eine dritte Person verursacht wurden. Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Gewährleistungsansprüche durch eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift, jeweils Zug um Zug gegen Rückstellung der beanstandeten Lieferung, zu erfüllen.
Schadenersatz
Wir haften ausschließlich für grobes Verschulden und für Schäden, welche unmittelbar am Gegenstand unserer Lieferung entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, etwa auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder für Mangelfolgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktritt des Auftraggebers bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Im Falle des ungerechtfertigten Vertragsrücktrittes sind wir berechtigt, auf die Einhaltung des Vertrages zu bestehen oder eine sofort fällige Konventionalstrafe in der nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Höhe von € 1.000,– vorzuschreiben. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, bleibt uns auch im Falle der Bezahlung der Konventionalstrafe ausdrücklich vorbehalten. Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des Auftraggebers bekannt werden, sind wir berechtigt, die Leistungserbringung von der sofortigen Zahlung bzw. bankmäßigen Besicherung des Gesamtentgeltes abhängig zu machen oder vom Vertrag unter Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zurückzutreten. Sollte über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Im Falle unseres berechtigten Vertragsrücktrittes ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers, soweit diese nicht die Rückerstattung von beiderseits erbrachten Leistungen betreffen, ausgeschlossen. Nach erfolgter Beendigung der Geschäftsbeziehung, aus welchem Grund auch immer, hat der Auftraggeber die überlassenen Leihgeräte oder sonstige Leihgegenstände unverzüglich in einem der gewöhnlichen Abnutzung entsprechenden Zustand an uns zurückzustellen. Weiters sind wir diesfalls berechtigt, ohne Verrechnung überlassene Ware oder sonstige Gegenstände zurückzufordern bzw. hiefür den aktuellen Listenpreis in Rechnung zu stellen